| I. Allgemeines |
| 1. |
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer-
und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. |
| 2. |
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des
Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. |
| 3. |
Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt. |
| 4. |
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Fotografen. |
| II. Überlassenes Bildmaterial |
| 1. |
Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial. |
| 2. |
Der Kunde erkennt an, dass es sich
bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2
Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. |
| 3. |
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind. |
| 4. |
Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in
dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird. |
| 5. |
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig
und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. |
| 6. |
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden
nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen. |
| III. Nutzungsrechte |
| 1. |
Der Kunde erwirbt grundsätzlich
nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. |
| 2. |
Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar. |
| 3. |
Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist
maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist. |
| 4. |
Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
des Fotografen. Das gilt insbesondere für: |
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eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung
des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm
etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. |
| 5. |
Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden. |
| 6. |
Der Kunde ist nicht berechtigt, die
ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen. |
| 7. |
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. |
| IV. Haftung |
| |
Der Fotograf übernimmt keine Haftung
für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten |
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über das fotografische Urheberrecht hinaus
sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung
sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge. |
| V. Honorare |
| 1. |
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
| 2. |
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III
3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren. |
| 3. |
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen
(z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. |
| 4. |
Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch
dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme
an. |
| 5. |
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung
mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. |
| VI. Rückgabe des Bildmaterials |
| 1. |
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung
des Fotografen. |
| 2. |
Überlässt der Fotograf auf Anforderung
des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat
der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern
auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt
ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist. |
| 3. |
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts
oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen. |
| VII. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz |
| 1. |
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des
Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. |
| 2. |
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars
zu zahlen. |
| 3. |
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der
in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von
€ 0,25 pro Tag und Bild für
S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
€ 1,00 pro Tag und Bild für
Dias, Negative oder andere Unikate. |
| 4. |
Für beschädigtes, zerstörtes oder
abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe
des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von
€ 40,00 pro S/W-
oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
€ 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
€ 250,00 pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
€ 500,00 pro nicht wiederholbarem
Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein
Schaden eingetreten ist. |
| 5. |
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in
Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. |
| 6. |
Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen
werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. |
| VIII. |
| 1. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland. |
| 2. |
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
| 3. |
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. |
| 4. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn
der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen. |
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